|
Tierschutz beginnt bereits beim Zutrieb zur Betäubung. Dieser muß ruhig und vor allem ohne Elektrotreiber
erfolgen. Besonders bei der Fixierung der Tiere in Betäubungsfallen empfehlen wir neuartige Zutriebsysteme.
Halbautomatisches Zutriebsystem bei Fixierung der Tiere in der Falle.
Video (Eintrieb1.wmv)
Voraussetzung für eine effektive Betäubung ist vor allem der korrekte Elektrodenansatz am Kopf des Tieres,
womit erreicht werden soll, daß ein möglichst großer Anteil des Betäubungsstromes durch das Gehirn fließt.
 |
Als korrekte Elektroden- ansätze am Kopf gelten folgende Punkte:
Beidseitig am Ohrgrund Auge/Ohrgrund Auge/Auge |
 |
Um einer Tierschutzgerechten Betäubung Rechnung zu tragen, muss nach vorangegangener
Kopfdurchströmmung eine effektive Herzdurchströmung erfolgen. Durch diese wird ein induziertes
Herzkammerflimmern ausgelöst, womit eine Rückkehr des Empfindungs- und Wahrnehmungsvermögens ausgeschlossen wird!
Ein weiterer Tierschutzrelevanter Aspekt ist die regelmäßige Wartung der Betäubungsanlagen.
Praxiserfahrungen zeigen, dass nur regelmäßig überprüfte Anlagen die Tierschutzanforderungen erfüllen.
Deshalb ist eine regelmäßige Wartung und Pflege der Anlagen notwendig. Gerne bieten wir Ihnen ein entsprechendes
Angebot für die Pflege und Wartung Ihrer Betäubungsanlage an.
Für eine weitere effektive Möglichkeit zur Beurteilung einer tierschutzgerechten Betäubung, sowie zur
Optimierung Ihrer Fleischqualität, bieten wir Ihnen folgende Protokollierungsgeräte an.
Protokollierungsgerät PC:
Laufende automatische Protokollierung der Betäubungsparameter und Speicherung der ermittelten Daten auf dem
PC mit dem Programm FETlog. Detaillierte Informationen für jeden einzelnen Betäubungsvorgang sowie
Tagesstatistik nach Tierschutz- Schlachtverordnung.
Protokollierungsgerät Drucker:
Einfache Protokollierung der Betäubungsparameter per Druckerausgabe.
Detaillierte Informationen für jeden einzelnen Betäubungsvorgang sowie
Tagesstatistik nach Tierschutz- Schlachtverordnung.
|
|